Betreuungskosten

Allgemeine Informationen:

Zum 01.08.2010 wurde die Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz auf Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben und die in Kindertagesstätten betreut werden, ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Eltern von Kindern im Altern von 2 Jahren bis zum Schuleintritt keine Betreuungskosten für den Besuch einer Kindertagesstätte haben. 

Nicht beitragsfrei ist weiterhin grundsätzlich die Betreuung im U2-Bereich, sowie die Betreuung im Hort-Bereich.

Die Elternbeiträge für die Betreuung in U2- oder Hortgruppen gelten für alle Kindertagesstätten in Neustadt an der Weinstraße. 

Ermittlung der Elternbeiträge:

Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach der Berechnung des bereinigten Einkommens. Dieses wird in verschiedene Stufen (Stufe I - VI) gestaffelt. Für die Berechnung des bereinigten Einkommens müssen Sie die "Erklärung zur Festsetzung des Elternbeitrages" ausfüllen und die "Anlage 1 - Verdienstnachweis" durch Ihren Arbeitgeber ausfüllen lassen. Die Anlagen stehen Ihnen zum Downlod zur Verfügung. Die endgültigen Elternbeiträge ergeben sich neben dem bereinigten Einkommen aus der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder für die Sie Kindergeld beziehen. Bei vier und mehr kindergeldberechtigten und im Haushalt lebenden Kindern wird kein Beitrag erhoben. 

Im folgenden Schaubild wird die Ermittlung der Elternbeiträge dargestellt.

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Kostenübernahme des Elternbeitrags:

Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einen Erlassantrag zu stellen:

Der Antrag ist beim Jugendamt zu stellen: 

Konrad-Adenauer-Str. 43
67433 Neustadt an der Weinstraße

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