Kindertagespflege

Wer sind meine Ansprechpartner für Kindertagespflege?

Sie können bei Fragen rund um das Thema Kindertagespflege Frau Gudrun Dreschmitt oder Frau Melanie Kegel kontaktieren.

Gudrun Dreschmitt | 06321/855-1609 | gudrun.dreschmitt@neustadt.eu

Melanie Kegel | 06321/855-1601 | melanie.kegel@neustadt.eu

 

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertagesstätten eine gleichwertige, gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung und bietet eine flexible und individuell angepasste Betreuung in familiärer Umgebung.

Die Förderung und Bildung des eigenen Kindes durch eine feste Bezugsperson (Tagesmutter oder Tagesvater) in einer kleinen Gruppe (max. 5 Kinder) kann für all jene eine gute Lösung sein, die eine außerfamiliäre Betreuung suchen, weil sie beispielsweise

  • berufstätig sind / ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen möchten
  • eine Ausbildung oder Fortbildung absolvieren
  • noch keinen passenden Krippen- oder Kitaplatz gefunden haben
  • ergänzend zur Betreuung des Kindes in Schule oder Kita aufgrund der eigenen Berufstätigkeit Unterstützung benötigen.

 Qualifizierte Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren.

Die Betreuung kann im Haushalt des Kindes oder der Kindertagespflegeperson stattfinden. Unter strengeren Auflagen kann die Betreuung auch in anderen Räumlichkeiten stattfinden.

Kindertagespflege kann privat organisiert und finanziert werden, oder von der Stadt Neustadt an der Weinstraße vermittelt und finanziell gefördert werden.

 

Woran erkenne ich eine qualifizierte Kindertagespflegeperson?

Eine qualifizierte Kindertagespflegeperson mit einer Erlaubnis zur Kindertagespflege hat entweder einen Qualifizierungskurs durchlaufen, oder nach einer pädagogischen Ausbildung an einer Anschlussqualifizierung teilgenommen. Weitere Qualifizierungsvoraussetzungen sind

  • der Nachweis eines 1. Hilfekurses am Baby und Kleinkind (Auffrischung alle 2 Jahre)
  • Nachweis einer Lebensmittelhygieneschulung (Auffrischung alle 5 Jahre)
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses aller volljährigen Personen im Haushalt der Kindertagespflegeperson (erneute Vorlage alle 5 Jahre)
  • Vorlage eines ärztlichen Attestes
  • Nachweis des vollständigen Masernschutzes
  • regelmäßige Hausbesuche durch die Fachberatung Kindertagespflege in der Tagespflegestelle

 

Wie kann das Kindertagespflegebüro der Stadt Neustadt an der Weinstraße Sie unterstützen?

Die Fachberatung Kindertagespflege im Kindertagespflegebüro berät Eltern in allen Fragen der Kindertagespflege und kann geeignete Kindertagespflegepersonen vermitteln.

Außerdem berät, begleitet und überprüft die Fachberatung Kindertagespflege die Kindertagespflegepersonen in Neustadt an der Weinstraße und alle, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege interessieren.

 

Wer benötigt eine Erlaubnis zur Kindertagespflege?

Egal ob privat organisiert, oder öffentlich gefördert: Kindertagespflegepersonen benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, sobald sie ein Kind mehr als 15 Stunden in der Woche über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten gegen Entgelt betreuen.

FAQ Kindertagespflege

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um die Kindertagespflege.

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